Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) haben einen Rahmenlehrplan für die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk erarbeitet. Der Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der neuen Meisterprüfungsverordnung. Die Meisterschulen können den Rahmenlehrplan vom Zentralverband beziehen.

Die novellierte Meisterprüfungsverordnung enthält einige Neuerungen: Neben der Ausweitung des fachlichen Anspruch es und der Integration digitaler Technologien stehen Kundenorientierung und die Stärkung der unternehmerischen Kompetenzen im Fokus.

Die neue Verordnung über die Meisterprüfung im Friseurhandwerk tritt am 1. März 2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Meisterprüfungsverordnung vom 19. April 2001 außer Kraft. Für bereits laufende Prüfungsverfahren gibt es eine Übergangsregelung: Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 28. Februar 2027 begonnen wurden, werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. August 2027, können auf Verlangen des Prüflings ebenfalls noch die bis zum 28. Februar 2027 geltenden Vorschriften angewendet werden. Ab dem 1. September 2027 ist grundsätzlich nur noch eine Prüfung nach der neuen Verordnung möglich.