Entgelt- und Manteltarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk

Für einen fairen Wettbewerb

Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag, den Sie hier bestellen können, ist ein Ergebnis unserer Arbeit. Er ist eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb im Friseurhandwerk. Durch eine verbindliche tarifliche Lohnuntergrenze garantieren wir, dass die Behörden gegen Lohndumping vorgehen können.

Wussten Sie schon, dass Sie als Innungsmitglied regelmäßig die aktuellen Tarifverträge erhalten würden, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen?

Tarifliche Regelungen für Friseure in Bayern

Aktuell bestehen für das bayerische Friseurhandwerk folgende Tarifverträge:

  • Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk Nr. 3/2014 (allgemeinverbindlich)
  • Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern vom 16. April 2018 (allgemeinverbindlich)

Die Tarifverträge für Arbeitnehmer sind Stand Januar 2025 ungekündigt.

Manteltarifvertrag des Landesinnungsverband des Friseurhandwerks
Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern

Kennen Sie schon die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft?