Entgelt- und Manteltarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk
Für einen fairen Wettbewerb
Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag, den Sie hier bestellen können, ist ein Ergebnis unserer Arbeit. Er ist eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb im Friseurhandwerk. Durch eine verbindliche tarifliche Lohnuntergrenze garantieren wir, dass die Behörden gegen Lohndumping vorgehen können.
Wussten Sie schon, dass Sie als Innungsmitglied regelmäßig die aktuellen Tarifverträge erhalten würden, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen?
Tarifliche Regelungen für Friseure in Bayern
Aktuell bestehen für das bayerische Friseurhandwerk folgende Tarifverträge:
- Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk Nr. 3/2014 (allgemeinverbindlich)
- Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Bayern vom 16. April 2018 (allgemeinverbindlich)
- Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayerischen Friseurhandwerk vom 29. Januar 2018 (nicht allgemeinverbindlich, gekündigt zum 30. April 2024)
Die Tarifverträge für Arbeitnehmer sind Stand Februar 2024 ungekündigt.