Der LIV fordert eine Aufhebung der 10 Quadratmeter-Regelung

Eine tabellarische Übersicht zu den coronabedingten Einschränkungen gibt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Es ist nicht immer einfach, mit den Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Schritt zu halten. Zumal der Verordnungstest durch die vielen Querverweise schwierig zu lesen ist. Für einen schnellen Überblick über die wichtigsten coronabedingten Auflagen und Einschränkungen für die Wirtschaft stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium daher eine tabellarische Übersicht zur Verfügung. Auch die regelmäßigen Änderungen der Verordnung werden darin immer sehr schnell umgesetzt.

Die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen finden sich in der aktuellen Version (Stand 15.12.2021) auf Seite 5.
Wichtig für Friseursalons: Laut Wirtschaftsministerium findet die Beschränkung von 1 Kunde pro 10 Quadratmeter auf körpernahe Dienstleistungen keine Anwendung!