Überbrückungshilfe III
Selten haben wir einen Moment so herbeigesehnt, wie das Freischalten des Antrags für die Überbrückungshilfe III. Nichts wie ab zum Steuerberater und Antrag einreichen, damit die Abschlagszahlung hoffentlich bald erfolgt. Viel Erfolg! Weitere Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de