Bayerische Friseure begrüßen das Verlängern der Wirtschaftshilfe

Durch die Umbenennung in Landesinnungsverband Friseure und Kosmetiker Bayern verschafft der bisherige Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks den Betrieben des Kosmetikerhandwerks nun auch eine nach außen sichtbare Interessensvertretung. 

Bei der jüngsten Mitgliederversammlung in Nördlingen stimmten die Delegierten einstimmig für die vom Vorstand vorgeschlagene Satzungsänderung. Die Satzung wurde damit dem neuen handwerksrechtlichen Status der Kosmetiker angepasst, die 2021 vom handwerksähnlichen Gewerbe zum zulassungsfreien Handwerk aufgestiegen sind. Herzstück der Arbeit für Bayerns selbstständige Kosmetikerinnen und Kosmetiker ist die neu in der Satzung verankerte Landesfachgruppe. Dieser gehören die Vertreter aller Kosmetikbetriebe an, die in einer dem Landesinnungsverband angeschlossenen Innung Mitglied oder dem Verband als Einzelmitglied beigetreten sind. 

„Die Kosmetikerinnen und Kosmetiker nehmen ihre Geschicke auf Landesebene damit selbst in die Hand. In der Fachgruppe können sie ihre berufsspezifischen Fragen unabhängig vom Friseurhandwerk beraten. Und dort, wo es Synergien gibt, werden wir diese selbstverständlich zum Wohle beider Berufsgruppen nutzen“, erläuterte Landesinnungsmeister Christian Kaiser den Delegierten die Satzungsänderung. Im Landesvorstand des Landesinnungsverbands Friseure und Kosmetiker Bayern sind zwei Sitze für das Kosmetikerhandwerk vorgesehen. „Die strukturellen Voraussetzungen für eine sichtbare und starke Interessenvertretung des Kosmetikerhandwerks haben wir geschaffen. Nun liegt es an den selbstständigen Kosmetikerinnen und Kosmetikern, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen und ihre Fachgruppe mit Leben zu erfüllen“, so Kaiser weiter. Im Hinblick auf die angestrebte Hochstufung zum zulassungspflichtigen Handwerk treibt der bayerische Verband seit vergangenen Herbst beim Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks die Öffnung für das Kosmetikerhandwerk voran.

Der Landesinnungsverband hatte sich bereits 2001 für das handwerksähnliche Gewerbe der Kosmetiker geöffnet. Verbandsvertreter wirkten seither beispielsweise an den Rechtsgrundlagen und Lehrplänen für die duale Ausbildung und die Meisterprüfung mit und informierten sowohl Betriebe als auch Bewerber über die duale Ausbildung.