Bildquelle: www.zoll.de

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das geänderte Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Änderungen sind Teil des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und bringen insbesondere für Dienstleistungsbranchen wie Friseure und Kosmetikbetriebe neue Anforderungen und schärfere Kontrollen mit sich.

„Die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikerhandwerks in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist leider notwendig, damit illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit in unserer Branche effektiver bekämpft werden können,“ so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. „Wir werden uns bei der Generalzolldirektion dafür einsetzen, dass der neue risikobasierte Ansatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konsequent angewandt wird. Bei den Kontrollen muss der Fokus auf besonders problembehaftete Betriebsstrukturen gerichtet werden. Die Aufnahme der Friseure und Kosmetiker in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz darf nicht dazu führen, alle Betriebe unter Generalverdacht zu stellen,“ so Kaiser weiter.

Ziel der Reform ist es, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit effektiver zu erkennen und zu bekämpfen. Durch bessere digitale Prüf- und Ermittlungsmöglichkeiten soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) noch wirkungsvoller arbeiten können. Gleichzeitig wird der fairen Konkurrenz der Betriebe, die sich an alle Regeln halten, mehr Schutz eingeräumt.

Die im Landesinnungsverband organisierten Innungen und Betriebe wurden bereits mit Sondernewsletter am 22. November über die Änderung informiert. Im passwortgeschützten Bereich auf der Website sind unter dem Stichwort SchwarzArbG der Sondernewsletter, Informationen und Musterschreiben zu finden.