Dieter Eser (r.) setzt sich als Vorsitzender des LIV-Ausschusses für Umwelt und Gesundheit bei der Politik für die Interessen des Friseurhandwerks ein.

„Längst überfällig ist die Beendigung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung“, stellt Dieter Eser, LIV-Vorstand und Vorsitzender des LIV-Ausschuss für Umwelt und Gesundheit fest. „Wir begrüßen daher natürlich die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Heil, die Verordnung zum 2. Februar endlich aufzuheben. Es wurde Zeit.“

Der Landesinnungsverband hatte in den vergangenen Wochen in Gesprächen mit Politikern aller Parteien wiederholt auf die Diskrepanz zwischen der Lockerung der Maßnahmen für die Allgemeinbevölkerung und den weiterhin strengen Auflagen für die Betriebe hingewiesen und die vorzeitige Beendigung der SARS-CoV-Arbeitssschutzverordnung gefordert.

„Arbeitsschutz in den Friseurbetrieben ist wichtig, muss für die Betroffenen aber auch nachvollziehbar sein. Angesichts der Lockerungen im allgemeinen Infektionsschutz ist es vielen Beschäftigten in den Friseursalons nicht mehr vermittelbar, warum ihre Arbeitgeber immer noch das Tragen von Masken während der Arbeit verlangen müssen“, so Eser weiter. Anders als in vielen Berufsgruppen, müssen im Friseurhandwerk immer noch Masken getragen werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 per Ministerverordnung aufzuheben. Ursprünglich sollte sie noch bis zum 7. April gelten.