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„Wir lassen uns nicht unterkriegen und kämpfen weiter“, so das Fazit von LIV-Geschäftsführerin Doris Ortlieb nach dem Landesparteitag der SPD in Augsburg. Auf Einladung der vbw hatte der LIV Friseure & Kosmetiker Bayern einen Stand auf dem Parteitag in der Kongresshalle und suchte aktiv das Gespräch mit den Landes- und Bundespolitikern, um sie mit den politischen Forderungen zu konfrontieren. 

Intensiv sprach Doris Ortlieb u.a. mit dem Spitzenkandidaten der bayerischen SPD Florian von Brunn und den Generalsekretären Ruth Müller und dem Nürnberger SPD-Chef Nasser Ahmed.

Corona Soforthilfe
Die Rückforderung der Corona Soforthilfe muss gestoppt werden. Branchen, die im März 2020 geschlossen wurden, hatten einen Liquiditätsengpass. Der Betrachtungszeitraum von drei Monaten und die Berechnungsmethode werden der tatsächlichen Situation der Betriebe nicht gerecht. Dass Personalkosten bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses unter Verweis auf eine mögliche Doppelförderung durch das Kurzarbeitergeld nicht angesetzt werden dürfen, geht komplett an der Realität vorbei. Für Minijobber und Auszubildende wurde kein Kurzarbeitergeld gewährt. Vom Umsatz, der nach der Wiedereröffnung erzielt wurde, müssen für die Berechnung des Liquiditätsengpasses die tatsächlichen Kosten inklusive der nicht durch Kurzarbeit gedeckten Personalkosten abgezogen werden dürfen.

7 % Mehrwertsteuer für personalintensive Dienstleistungen
Nicht nur um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, sondern auch um den Abstand zu den Preisen der Schwarzarbeiter zu verringern, fordern wir einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf die personalintensiven Dienstleistungen des Friseur- und Kosmetikerhandwerks. Rund ein Drittel der selbstständigen Friseure und Kosmetiker weisen einen Jahresumsatz unter 22.000 € aus und arbeiten damit umsatzsteuerfrei. Ein reduzierter Umsatzsteuersatz auf die Dienstleistungen von Friseuren und Kosmetikern könnte Selbstständige zum „Sprung“ über die Umsatzsteuerfreigrenze animieren und die Mindereinnahmen aus der reduzierten Umsatzsteuer kompensieren.

Bekämpfung der Schwarzarbeit
Es ist zu begrüßen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit künftig einen risikobasierten Ansatz bei der Kontrolle von Betrieben verfolgen soll. Hierbei ist es allerdings wichtig, Branchen nicht unter Generalverdacht zu stellen, sondern sich auf risikoreiche Betriebsstrukturen zu fokussieren. Außerdem muss im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz endlich auch eine Regelung geschaffen werden, um die überbordende Schwarzarbeit im privaten Bereich einzudämmen. 

Mindestlohn
Für die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns ist das vorgegebene Verfahren für die Mindestlohnkommission einzuhalten. Der Mindestlohn darf nicht Spielball politischer Interessen sein. Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung schwächen die Tarifpartner. Dabei sind es die Tarifpartner, die die Situation in der jeweiligen Branche und Region kennen und so einen vernünftigen Interessenausgleich aushandeln können, der auch die Gehaltsgitter einbezieht, damit das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt.

Bürokratieabbau
Mit dem Bürokratieabbau muss endlich ernst gemacht werden. Für Kleinbetriebe muss es Ausnahmen und Bagatellgrenzen geben. Aktuelles Beispiel ist das Verpackungsregister, in dem sich jeder Friseurbetrieb registrieren muss, auch wenn er nur einige wenige Papiertüten im Jahr als Serviceverpackung an seine Kunden ausgibt.