Aktuell liegen dem Landesinnungsverband keine Meldungen von vom Hochwasser betroffenen Friseursalons vor. Dennoch sammeln wir vorsorglich in dieser Meldung wichtige Informationen für betroffene Betriebe.
Erste Weisung der Regionaldirektion Bayern: Kurzarbeitergeld und Hochwasser
Staatliche Soforthilfe- und Finanzhilfeaktionen
Pressemitteilung zur Flutschaden-Soforthilfe für die bayerische Wirtschaft
Richtlinie „Soforthilfe Hochwasser“
Informationen für Handwerksbetriebe auf der ZDH-Website
ZDH-Merkblatt: Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen
Artikel bei Haufe: Was gilt arbeitsrechtlich bei einer Flutkatastrophe?
DHZ-Artikel: Hochwasser: Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen
Bei der Frage nach dem Anspruch auf Entgelt-Fortzahlung nach § 616 BGB sind die Regelungen des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer/-innen im bayerischen Friseurhandwerk zu beachten. Wenden Sie sich als Innungsmitglied bei Bedarf an den Landesinnungsverband.
Fotocredit: H. Meier