Harald Müller

Aktuell liegen dem Landesinnungsverband keine Meldungen von vom Hochwasser betroffenen Friseursalons vor. Dennoch sammeln wir vorsorglich in dieser Meldung wichtige Informationen für betroffene Betriebe.

Erste Weisung der Regionaldirektion Bayern: Kurzarbeitergeld und Hochwasser

Staatliche Soforthilfe- und Finanzhilfeaktionen

Pressemitteilung zur Flutschaden-Soforthilfe für die bayerische Wirtschaft

Richtlinie „Soforthilfe Hochwasser“

Informationen für Handwerksbetriebe auf der ZDH-Website

ZDH-Merkblatt: Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen

Artikel bei Haufe: Was gilt arbeitsrechtlich bei einer Flutkatastrophe?

DHZ-Artikel: Hochwasser: Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen

Bei der Frage nach dem Anspruch auf Entgelt-Fortzahlung nach § 616 BGB sind die Regelungen des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer/-innen im bayerischen Friseurhandwerk zu beachten. Wenden Sie sich als Innungsmitglied bei Bedarf an den Landesinnungsverband.

Fotocredit: H. Meier