Maschinen und Werkzeuge im Friseursalon müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und der Hygieneverordnung gesäubert, desinfiziert und gereinigt werden.

Über die rasante Ausbreitung von Hautpilz nach dem Besuch von Barbershops schlagen zahlreiche Medien Alarm. Der Landesinnungsverband zeigt dem verunsicherten Verbraucher, wie er erkennen kann, dass ein Barbershop oder Friseursalon hygienisch arbeitet.

Qualifikation von Inhaber und Beschäftigten

Hygiene wird sowohl in der Friseurausbildung als auch in der Meisterfortbildung gelehrt und geprüft. Wird ein Betrieb nicht von einem Meister geführt, der grundsätzlich auch anwesend ist, oder werden überwiegend un- und angelernte Kräfte beschäftigt, fehlt oftmals dieses Wissen über die strengen Hygienevorschriften und die erforderlichen Maßnahmen.
Den Rahmen für die Hygiene bei Friseurdienstleistungen geben der Reinigungs- und Desinfektionsplan der Berufsgenossenschaft sowie die Hygieneverordnung des Landes vor. Letztlich liegt es in der Verantwortung des einzelnen Friseurmeisters, diese Vorgaben auf die Situation im Betrieb anzupassen, die Mitarbeiter zu unterweisen und darauf zu achten, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden.
Auch das Beurteilen der Kopfhaut ist Gegenstand der Ausbildung. Gibt es Auffälligkeiten, wird der qualifizierte Friseur den Kunden darauf aufmerksam machen und bei Bedarf an den Hautarzt verweisen. Das hilft z. B. Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Innungsbetrieb

Die Mitgliedschaft in der Innung ist freiwillig, aber sie lohnt sich für den Friseurunternehmer und gleichermaßen für seine Kunden. Denn Innungsmitglieder sind besser informiert. Auch wenn heute viele Informationen in unterschiedlicher Qualität im Internet verfügbar sind, haben Innungsmitglieder einen entscheidenden Vorteil: Sie bekommen vom Landesinnungsverband regelmäßig die wichtigsten Informationen gut aufbereitet und werden auf Änderungen hingewiesen. Das geschieht durch Newsletter und Seminare. Praxisgerechte Tipps und Checklisten helfen beim Umsetzen rechtlicher Vorgaben im Betrieb. Nichtmitglieder kennen die Vorschriften oftmals nicht oder sind mit der Flut an Informationen überfordert. Der Landesinnungsverband hat seine Mitglieder und Innungen frühzeitig auf das Problem der Ausbreitung von Hautpilz hingewiesen und Informationen weitergegeben.

Sichtbare Sauberkeit und Hygiene

Ein aufgeräumter und sauberer Salon ist ein gutes Zeichen dafür, dass Sauberkeit und Hygiene ernst genommen werden. Achten Sie darauf, ob die Böden, Arbeitsflächen und Werkzeuge sauber und gut gepflegt sind. Haarreste sollten regelmäßig entfernt werden.
Ein frischer Umhang und frische Handtücher für jeden Kunden sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Ob es tatsächlich so ist, kann der Kunde häufig schon durch eigene Beobachtung feststellen.
Für ein hygienisches Arbeiten eines Salons spricht auch, wenn die Haare vor dem Schneiden gewaschen und keine Trockenhaarschnitte angeboten werden.
Sind Sie unsicher, welche hygienischen Maßnahmen im Salon umgesetzt werden, fragen Sie ruhig beim Chef nach.

Regelmäßiges Reinigen von Werkzeugen und Maschinen

Was für den gesamten Salon gilt, gilt auch für Werkzeuge und Maschinen. Haare und Hautschuppen gehören nach jedem Kunden aus Bürsten und Kämmen entfernt. Für die Scherköpfe von Haarschneidemaschinen gibt es eine spezielle Sprühdesinfektion, die zugleich die Maschine pflegt. Gerade beim Fade Cut berührt der Scherkopf die Haut und es sind auch kleine Verletzungen möglich. Eine sichtbare Desinfektion nach jedem Kunden mit entsprechender Einwirkzeit spricht für durchdachte Hygienemaßnahmen.

Preisniveau und zeitliche Taktung der Kunden

Schnell, gut und günstig ist nicht vereinbar. Gut und billig – geht nicht schnell. Gut und schnell – gibt es nicht billig. Schnell und billig – wird nicht gut. Werden Kunden wie am Fließband bedient und das auch noch vergleichsweise günstig, bleibt zwangsläufig etwas auf der Strecke. Bei enger Kundentaktung bleibt schlichtweg keine Zeit für Hygienemaßnahmen. Und wer seine Dienstleistung zum Schleuderpreis anbietet, muss an irgendeiner Stelle die Kosten senken. Das kann bei der Hygiene sein, bei der Qualifikation der Mitarbeiter, der Entlohnung, bis hin zu den Sozialabgaben und Steuern.

Zur allgemeinen Diskussion über die handwerksrechtliche Einordnung von Barbershops bezieht Landesinnungsmeister Christian Kaiser klar Stellung: „Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben. Im Friseurhandwerk gibt es leider auffallend viele Eintragungen in die Handwerksrollen ohne Meisterbrief. In den Ballungsräumen ist dies inzwischen die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Das kann nicht richtig sein! Wohin es führt, wenn viele nicht von Meistern geführte Betriebe am Markt tätig sind, zeigt die Ausbreitung von Hautpilz bei Barbershopkunden. Eine strenge Auslegung des Handwerksrechts dient auch dem Verbraucherschutz.“