Friseure in Bayern

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt Seit dem 1. Januar 2020 ist die Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz geregelt. Für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2021 beginnen, gelten folgende Vergütungssätze:

1. Ausbildungsjahr 550 Euro
2. Ausbildungsjahr 649 Euro
3. Ausbildungsjahr 743 Euro

Für bestehende Ausbildungsverhältnisse gilt die bisher vereinbarte Vergütung weiter, es erfolgt keine Anpassung an die neuen Sätze.

Der „Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayerischen Friseurhandwerk“ vom 29. Januar 2018 wurde bislang nicht gekündigt und kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angewandt werden.