Für das Friseurhandwerk unterwegs: Landesinnungsmeister Christian Kaiser im Bayerischen Wirtschaftsministerium

Foto: Lange, redaktion42

Vergangene Nacht wurde eine erneute Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, die heute in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht nun auch bei Friseuren und Kosmetikern, den Zugang nach der 2G oder 3G plus-Regel zu begrenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt dann die Maskenpflicht. Ein Newsletter an die Innungsmitglieder mit weiteren Detailinformationen wurde heute morgen verschickt und ist auch im internen Bereich abrufbar.