Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzung der Legislatur eine für das Friseurhandwerk entscheidende Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Die Zuständigkeit der Handwerkskammern zur Ausgabe des elektronischen Berufsausweises für Gesundheitshandwerke gemäß § 91 Absatz 1 Nummer 14 HwO wurde auf das Friseurhandwerk ausgeweitet – ein bedeutender Erfolg für die Interessenvertretung des Berufsstandes.

Dieser Beschluss geht maßgeblich auf die Initiative des bayerischen Landesinnungsverbandes zurück. Bereits im Frühjahr 2024 hatte der Verband beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Nachdruck auf die fehlende gesetzliche Regelung für Friseure hingewiesen. Durch konsequente Lobbyarbeit und gezielte Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern konnte erreicht werden, dass die notwendige Anpassung der Handwerksordnung noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurde.

Die Änderung hat weitreichende praktische Bedeutung: Bis spätestens 1. Januar 2026 müssen alle Hilfsmittelerbringer, darunter auch Friseure, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten, an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Diese digitale Plattform für Gesundheitsanwendungen setzt eine sichere Authentifizierung voraus, die nur mit einem elektronischen Berufsausweis möglich ist. Dank der erfolgreichen Intervention des Landesinnungsverbandes erhalten Friseure nun einen gesicherten Zugang zu dieser Infrastruktur, sodass sie ab 2026 ärztlich verordnete Leistungen digital abrufen und abrechnen können.

Die Entscheidung des Bundestags unterstreicht die zentrale Rolle des Landesinnungsverbandes als starke Stimme des Friseurhandwerks und zeigt, dass engagierte Interessenvertretung konkrete Verbesserungen für die Branche erzielen kann.