Der LIV fordert eine Aufhebung der 10 Quadratmeter-Regelung

Im Jahr 2022 wurden 3919 Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Friseursalons durchgeführt. Insgesamt wurden 2022 979 Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung und Leistungsmissbrauch abgeschlossen. Im Jahr davor waren aufgrund der Corona-Pandemie nur 1265 Kontrollen mit 779 Strafverfahren abgeschlossen worden. Die Summe der Geldbußen liegt im Jahr 2022 bei 425.160 Euro. Die festgestellte Schadenssumme erreicht 111.704 Euro. Die erfassten Mindestlohnverstöße haben, im Vergleich zum Pandemie- Startjahr 2020, spürbar abgenommen und sind etwas niedriger als vor Corona. Im Gegensatz zum Jahr 2021 sind die Mindestlohnverstöße leicht angestiegen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat ihre Kontrollintensität im Vergleich zu Vor-Coronajahren deutlich erhöht (2019: 2339 Überprüfungen). Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass der Zoll im April 2022 eine Schwerpunktprüfung (SPP) im Friseurhandwerk durchgeführt hat.

Diese Zahlen zeigen erneut, dass der Druck auf unberechtigt geführte Friseursalons aufrechterhalten werden muss. Der Zentralverband setzt sich weiterhin dafür ein, dass bei allen beteiligten Institutionen, wie Zoll, Ordnungsamt, Handwerkskammer, Polizei oder Steuerfahndung und letztlich auch der Öffentlichkeit die Sensibilität für diese Problematik im Fokus bleibt.

Bereits seit 2016 besteht das Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), dem Bundesfinanzministerium (BMF) und ver.di. Gemeinsam mit der Unterstützung der Zollbehörde (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) konnte die Kontroll- und Sanktionseffizienz in den vergangenen Jahren sichtbar gesteigert werden.