Nach fast 11 Wochen Lockdown öffnen heute in Bayern die Friseursalons wieder. „Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen guten und sicheren Start und bitte sie, die Arbeitsschutz- und Hygieneregeln strikt einzuhalten, damit die Wiedereröffnung für Kunden und Friseur ein verdienter Erfolg wird. Wir als Landesinnungsverband haben hart und intensiv für diese Wiedereröffnung zum Wohle des gesamten Friseurhandwerks gearbeitet“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser.
Bayerns Friseure freuen sich auf die Rückkehr der Kunden in ihre Salons. Aufgrund der weiter verschärften Hygieneauflagen wird es aber nicht möglich sein, allen Terminwünschen der Kunden zu entsprechen. „Wir Friseure sind dankbar für etwas Geduld und Verständnis der Kunden und werden die Hygieneauflagen strikt einhalten. In der Hoffnung, dass in den Salons und in unser aller Leben bald wieder so etwas wie Normalität einziehen kann“, so Kaiser weiter.
„Wirken Sie auf Ihre Kunden ein“, appelliert Kaiser an die bayerischen Friseure. Kunden müssen für den Friseurbesuch zwingend einen Termin vereinbaren. Ein spontaner Friseurbesuch ohne Anmeldung ist nicht möglich. Zudem müssen Kunden grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Dienstleistung keine Maske zulässt, wie zum Beispiel bei der Bartpflege. In Bayern sind grundsätzlich alle Friseurdienstleistungen zulässig.
Nachdem die Termine getaktet sind, sollte der Kunde pünktlich erscheinen. Das bedeutet aber auch, dass er nicht zu früh zu seinem Termin kommt, denn der Wartebereich im Salon und vor dem Salon ist in Corona-Zeiten äußerst begrenzt. Begleitpersonen sollten nur falls unbedingt nötig und nach Absprache mit im Salon erscheinen, denn die zulässige Personenzahl ist begrenzt. Kunden sollten auf dem ihnen zugewiesenen Platz bleiben und nicht unaufgefordert im Salon umhergehen. Bezahlt werden soll, wenn möglich, kontaktlos.
Der Friseurbesuch ist sicher, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten. Die Ergebnisse einer Untersuchung der TU Berlin bestätigen ein ausgesprochen geringes Ansteckungsrisiko beim Friseurbesuch. Dies unterstreichen auch die aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaft BGW. Stand 29.1.2021 lagen der BGW für den gesamten Zeitraum seit Beginn der Pandemie aus dem deutschen Friseurhandwerk 22 Meldungen von Berufskrankheitsverdachtsfällen aufgrund von Covid-19 vor. Von diesen 22 Fällen waren 14 mit Testung, davon 13 positiv und 1 negativ, keine Todesfälle. Und das bei ca. 80.000 Betrieben bundesweit mit rund 240.000 Beschäftigten und geschätzt 700.000 Kunden pro Tag.
“Jetzt sind alle gefordert und wir können im Salon zeigen, dass Friseure Teamplayer sind“, so Kaiser weiter. „Dringend notwendig wäre eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent, nachdem sie zum Jahreswechsel von vorübergehend 16 wieder auf 19 Prozent angehoben wurde. Damit könnte die Bundesregierung Friseurkunden und -unternehmer gleichermaßen entlasten“, erklärt Landesinnungsmeister Christian Kaiser. Das Reduzieren der Mehrwertsteuer für Friseurdienstleistungen verspricht gerade in der Zeit nach der Corona-Krise einen hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Neben mehr Arbeits- und Ausbildungsplätzen würden durch eine niedrigere Mehrwertsteuerlast der Anreiz zur Schwarzarbeit stark gemindert und die steuerpflichtigen Umsätze steigen. Damit würde sich die Steuersenkung mittelfristig selbst refinanzieren. „Wir appellieren an die Politik: Setzen Sie ein Zeichen für fairen und ehrlichen Wettbewerb“, so der Appell des Friseurhandwerks.