„Es ist ein Erfolg, dass bayerische Friseure vom drohenden Lockdown ausgenommen wurden“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. „Als Landesinnungsverband haben wir das gemeinsam mit den uns angeschlossenen Innungen für die ganze Branche erreicht.“ Dieser Erfolg sollte jetzt für Nichtinnungsmitglieder Ansporn sein, ihrer Friseurinnung vor Ort beizutreten. „Geben Sie sich einen Ruck und zeigen Sie sich solidarisch, denn auch Nichtmitglieder haben von unserer mitgliederfinanzierten Arbeit enorm profitiert“, erklärt Kaiser.
Der Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks (LIV) vertritt als Berufsverband die Interessen des Friseurhandwerks. Mitglieder des LIV sind 56 bayerische Friseurinnungen mit einer Gesamtmitgliederzahl von rund 3200 Friseurbetrieben. „Nur wenn wir eine starke Organisation von selbstständigen Friseurunternehmern sind, können wir effektiv für unsere Branche arbeiten und Flagge zeigen“, so Kaiser. Die politische Arbeit des LIV zum drohenden Lockdown hat gezeigt, wie wichtig der Zusammenschluss von Friseurunternehmern in einer Innung und im Landesinnungsverband ist. Die Innungsmitglieder bittet Kaiser auf Nichtmitglieder vor Ort zuzugehen und für ein starkes Friseurhandwerk in der Region und in Bayern zu werben.
Heute morgen verschickte der LIV beispielsweise eine Erläuterung zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dieser exklusive Newsletter für Innungsmitglieder zeigt auf, was im Detail zu beachten ist und wo die Fallstricke für Friseurunternehmer mit den Änderungen der 2G-Regelung liegen.