Kontinuierliche Fortbildung ist für die Mitglieder der Gesellenprüfungsausschüsse im bayerischen Friseurhandwerk selbstverständlich. In einer Fragestunde zur Berufsbildung informierten sie sich über aktuelle Änderungen der Prüfungsanforderungen und diskutierten über die praktische Umsetzung. Stellvertretender Landesinnungsmeister und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses Christian Hertlein stellte in seinem Vortrag die rechtlichen Grundlagen für die Prüfung und die von Landesinnnungs- und Zentralverband erarbeiteten Praxishilfen vor. Detailliert ging er auf die geänderte Ausbildungsordnung ein und erläuterte die Konsequenzen für die Organisation und Durchführung der Prüfung. „Mit unserem Informations- und Schulungsangebot für die Prüfer schaffen wir die Basis, dass die rechtlichen Vorgaben korrekt und einheitlich umgesetzt werden“, so Christian Hertlein.