Am 17. März 2026 ist eine Änderung der bayerischen Hygieneverordnung in Kraft getreten.

In der Kosmetikbranche erfasst die Hygieneverordnung künftig nicht nur Maniküre und Pediküre, sondern auch alle invasiven Verfahren.

Als Interessenvertretung für das bayerische Friseur- und Kosmetikerhandwerk hat der Landesinnungsverband in der Verbändeanhörung Änderungswünsche und Kritik vorgetragen; diesen hat das zuständige Ministerium vor allem durch zusätzliche Erläuterungen und FAQs Rechnung getragen.

Mitglieder können bei uns ein Muster für den betrieblichen Hygieneplan anfordern. Einfach Mail an info@friseurebayern.de senden