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Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Elektronische Kassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden. Für bestehende Kassensysteme können Sie die Meldung noch bis zum 31. Juli 2025 nachholen. Für alle Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft werden, gilt eine Frist von einem Monat. Die Meldung erfolgt elektronisch – entweder über „Mein Elster“ oder über eine Software mit ERiC-Schnittstelle.

Einen guten Überblick zum Thema gibt der Artikel in der DHZ. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium eine Ausfüllanleitung für ELSTER veröffentlicht.