Bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb helfen Ihnen Ihre Innung, der Landesinnungsverband (LIV) und die (echte) BGW gerne weiter.
Zur Erfüllung der Auflagen aus dem Arbeitsschutzgesetz bieten Innungen und LIV die alternative bedarfsorientierte Betreuung an. Diese steht auch Nichtmitgliedern offen. Schulungstermine finden Sie unter https://friseurebayern.de/seminare/
