Mit Unverständnis und Kopfschütteln reagierte Landesinnungsmeister Christian Kaiser auf die ausgebliebenen Corona-Lockerungen für das bayerische Friseurhandwerk. Sowohl Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger als auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek bekamen Schreiben mit der Aufforderung, die 10 Quadratmeter-Regelung für Friseursalons aufzuheben. „Passiert ist nichts“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser enttäuscht. Das Büro des Gesundheitsministers hat sich zumindest gemeldet und unser Schreiben an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet.
Die Bundesnotbremse ist seit heute ausgelaufen. Die Bundesnotbremse kannte im übrigen auch keine Quadratmeterbeschränkung für körpernahe Dienstleistungen. Aber die aktuelle Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht in § 14 für das Friseurhandwerk als körpernahem Dienstleister eine Mindestfläche von 10 Quadratmeter pro Kunde vor.
„Diese Regelung behindert viele Friseurbetriebe unverhältnismäßig stark. Aufgrund der Quadratmeterbeschränkung müssen Mitarbeiter weiterhin in Kurzarbeit verbleiben und dennoch können Betriebe nicht profitabel arbeiten. Außerdem leidet die ohnehin sehr gedämpfte Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zusätzlich“, so Kaiser. In früheren Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen vor Einführen der Bundesnotbremse erstreckte sich die Quadratmeterregelung nicht auf das Friseurhandwerk. Arbeits- und Infektionsschutz kamen im Friseurhandwerk dennoch nicht zu kurz.
In den Schreiben an die bayerischen Politiker heißt es weiter: „Wie Sie wissen, hat das Friseurhandwerk bereits seit April 2020 einen umfassenden und anspruchsvollen Arbeitsschutzstandard, der im Laufe der Zeit von der zuständigen Berufsgenossenschaft immer wieder nachjustiert wurde und auch Aspekte des Infektionsschutzes beinhaltet. Das Friseurhandwerk war somit frühzeitig für die erforderlichen Schutzmaßnahmen sensibilisiert und setzt diese bis zum heutigen Tag in vorbildlicher Weise um. Die Regelung zu den Mindestquadratmetern erweist sich in der Praxis allerdings als deutliches Hemmnis für die Betriebe.“ Aufgrund der zahlreichen anderen Vorgaben wie Mindestabstand zwischen den Kunden, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, mindestens medizinische Masken für das Personal, Vermeiden von Wartezeiten, Festlegen von Verkehrswegen – wobei sich Kunden während der Dienstleistung ja nicht frei im Salon bewegen und der Weg vom Bedien- zum Waschplatz immer kontrolliert erfolgt -, Lüftungskonzept (schon vor der Pandemie war durch die TRGS 530 ein Mindestluftaustausch für Salons vorgeschrieben) kommt es in den Salons zu keinen ungewollten und unkontrollierbaren Personenansammlungen und die Aerosolkonzentration wird niedrig gehalten.
Christian Kaiser: „Das bayerische Friseurhandwerk fordert die verantwortlichen bayerischen Politiker auf, unsere Argumente nochmals zu überdenken und die 10 Quadratmeter Regelung endlich fallen zu lassen.“