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Die strenge 2G-Zugangsbeschränkung zu Friseurdienstleistungen wurde aufgegeben. Ab 9. Februar gilt die 3G-Regel. Damit dürfen Ungeimpfte wieder Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können. Auch die Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr vorgeschrieben. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen.

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Über die Rückkehr zur 3G-Regel für Friseure geht es im LIV Bayern Podcast.

„Die Rückkehr zur 3G-Regel war eine längst überfällige Entscheidung“, kommentiert Landesinnungsmeister Christian Kaiser die aktuelle Entwicklung. Trotz dieses Etappensiegs sei das bayerische Friseurhandwerk aber noch weit von der Normalität entfernt. Im LIV Bayern Podcast sprechen Landesinnungsmeister Christian Kaiser und LIV-Geschäftsführerin Doris Ortlieb über den aktuellen Erfolg und die Arbeit des Landesinnungsverbandes und seiner Mitglieder in der Pandemie.